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   VGH Bayern, 04.11.2014 - 4 ZB 14.1336   

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https://dejure.org/2014,37743
VGH Bayern, 04.11.2014 - 4 ZB 14.1336 (https://dejure.org/2014,37743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.11.2014 - 4 ZB 14.1336 (https://dejure.org/2014,37743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. November 2014 - 4 ZB 14.1336 (https://dejure.org/2014,37743)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fremdenverkehrsbeitrag; Bäckerei; Schätzung des Vorteilssatzes; Fremdenverkehrsquote; regionale Tourismusstudie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Fremdenverkehrsbeitragsbescheids gegenüber einer Bäckereiverkaufsstelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG Art. 6 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit eines Fremdenverkehrsbeitragsbescheids gegenüber einer Bäckereiverkaufsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 4 B 13.209

    Der bei der Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrags zugrunde gelegte Vorteilssatz

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2014 - 4 ZB 14.1336
    Als Grundlage für eine realitätsnahe Schätzung des fremdenverkehrsbedingten Vorteils kann daher - zumindest bei reinen Verkaufsstellen (Bäckereinfachgeschäfte ohne angeschlossene Cafés) - die sog. Fremdenverkehrsquote, also der prozentuale Anteil der Aufenthaltstage von Touristen an der Gesamtsumme der jährlichen Aufenthaltstage von Personen im Gemeindegebiet, herangezogen werden (BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - NVwZ-RR 2014, 243 Rn. 22 und 27).

    Die Berufung ist auch nicht deshalb zuzulassen, weil der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukäme (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) oder weil das Verwaltungsgericht von dem zitierten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Oktober 2013 (Az. 4 B 13.209) abgewichen wäre (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2014 - 4 ZB 14.1336
    Die Klägerin hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515/516 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 29.08.2018 - RN 11 K 17.632

    Fremdenverkehrsabgabe für Verkauf von Grundnahrungsmitteln rechtmäßig

    Auf die Entscheidungen des BayVGH vom 7.10.2013, Az. 4 B 13.209, und vom 4.11.2014, Az. 4 ZB 14.1336, werde verwiesen.

    Da es sich bei der streitigen Kommunalabgabe um einen Beitrag handelt, dessen Höhe sich nach den dem einzelnen Gewerbetreibenden erwachsenden "wirtschaftlichen Vorteilen" bemisst (Art. 6 Abs. 2 KAG), ist hier vielmehr auf die nach Art und Lage des Betriebs grundsätzlich bestehenden Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten abzustellen, ohne dass es im Einzelfall darauf ankommt, inwieweit diese Erwerbschancen tatsächlich realisiert werden (BayVGH vom 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris Rn. 7).

    Das Abstellen auf die Fremdenverkehrsquote sowie der Ansatz von 3, 6 Tagestouristen je Übernachtung begegnet vorliegend keinen Bedenken, wie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 4.11.2014 (Az. 4 ZB 14.1336 - juris) betreffend die Erhebung einer Vorausleistung auf den Fremdenverkehrsbeitrag von der Klägerin für das Jahr 2011 festgestellt hatte.

    Lokale Besonderheiten, die eine Abweichung vom regionalen Durchschnittswert gebieten könnten, sind nicht erkennbar." (BayVGH vom 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris Rn. 8 ff).

    Wie schon oben dargelegt, ist die Fremdenverkehrsquote der prozentuale Anteil der Aufenthaltstage von Touristen an der Gesamtsumme der jährlichen Aufenthaltstage von Personen im Gemeindegebiet (BayVGH vom 6.2.2018 - 4 ZB 17.812 - juris; BayVGH vom 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris; BayVGH vom 7.10.2013 - 4 B 13.209 - NVwZ-RR 2014, 243).

  • VGH Bayern, 06.02.2018 - 4 ZB 17.812

    Anfechtung eines Fremdenverkehrsbeitragsbescheids

    Das Entstehen von Vorteilen aus dem Fremdenverkehr wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Unternehmer tatsächlich keine Gewinne erzielt oder sogar Verluste macht (VGH BW, U.v. 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rn. 39; BayVGH, B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris Rn. 7).

    Der Senat hat bereits mehrfach im Hinblick auf diese Verkaufsstellen ausgeführt (BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209; B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336), dass die Klägerin durch den im Stadtgebiet der Beklagten betriebenen Bäckereieinzelhandel unmittelbare oder mittelbare Vorteile aus Geschäften mit Ortsfremden ziehen kann und tatsächlich zieht.

    Für Bäckereifachbetriebe bestehen insoweit vergleichbare Gewinnmöglichkeiten wie bei der ortsansässigen Kundschaft (BayVGH, B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris Rn. 9).

    Angesichts des nicht einheitlichen Einkaufsverhaltens und der unterschiedlichen Anwesenheitszeiten innerhalb der Gruppe der Einheimischen bzw. der Gruppe der Ortsfremden und auch im Verhältnis der Gruppen untereinander ist davon auszugehen, dass sich die individuellen Effekte in der Gesamtheit ausgleichen (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 06.02.2018 - 4 ZB 16.2344

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bezüglich eines Fremdenverkehrsbeitrags

    Das Entstehen von Vorteilen aus dem Fremdenverkehr wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Unternehmer tatsächlich keine Gewinne erzielt oder sogar Verluste macht (VGH BW, U.v. 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rn. 39; BayVGH, B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris Rn. 7).

    Der Senat hat bereits mehrfach im Hinblick auf diese Verkaufsstellen ausgeführt (BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209; B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336), dass die Klägerin durch den im Stadtgebiet der Beklagten betriebenen Bäckereieinzelhandel unmittelbare oder mittelbare Vorteile aus Geschäften mit Ortsfremden ziehen kann und tatsächlich zieht.

    Für Bäckereifachbetriebe bestehen insoweit vergleichbare Gewinnmöglichkeiten wie bei der ortsansässigen Kundschaft (BayVGH, B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris Rn. 9).

  • VG Neustadt, 30.06.2021 - 3 K 111/21

    Tourismusbeitragssatzung der Stadt Deidesheim nicht zu beanstanden

    Eine greifbare Fehleinschätzung ist hierin, insbesondere in Anbetracht der Unmöglichkeit, das tatsächliche Aufkommen an Tagestouristen vollständig zu erfassen, was sich in der gesetzgeberischen Entscheidung spiegelt, Tagestouristen aus dem Kreis der Gästebeitragspflichtigen auszunehmen (vgl. Kohlhaas u.a., PdK RLP, § 12 KAG Ziff. 5 m.w.N. Stand: August 2019) und der in der Rechtsprechung anerkannten Möglichkeit, das Tagesgästeaufkommen anhand eines bloß regional ermittelten Tagesreisen-pro-Übernachtung-Faktors zu ermitteln (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336), welcher mit einer weit größeren Unsicherheit behaftet ist, jedenfalls nicht zu erblicken.
  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 4 ZB 18.2045

    Festsetzung des Fremdenverkehrsbeitrags

    Auf die Frage, in welchem Umfang die Klägerin aus dem örtlichen Fremdenverkehr tatsächlich Vorteile gewinnt bzw. gewonnen hat, kommt es nicht an (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 7.10.2013 - 4 B 13.209 - NVwZ-RR 2014, 243 Rn. 20 ff.; B.v. 4.11.2014 - 4 ZB 14.1336 - juris Rn. 7; B.v. 6.2.2018 - 4 ZB 17.812 - juris Rn. 8).
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